Liebe Eltern,Sternenkinder Trier Trauer

Ihr Kind kam zu früh auf die Welt, war zu klein, zu schwach, zu krank, um zu leben.

Viele Gedanken werden Sie zur Zeit beschäftigen. Das ist eine schwierige Zeit, in der wir Sie gerne begleiten möchten.

Für totgeborene Kinder unter 500 g Geburtsgewicht besteht zur Zeit keine Bestattungspflicht.

Sie als Eltern haben aber das Recht, Ihr Kind zu bestatten.

Eine Beerdigung an einem bestimmten Ort kann hilfreich sein, das traurige Erlebnis verarbeiten zu können. Dem toten Kind wird damit ein fester Platz in Ihrem Leben eingerichtet.

 

Die „Krokuswiese“ auf dem Hauptfriedhof in Trier

Das Kindergrabfeld „Krokuswiese“ wurde 2001 als Gemeinschaftsgrabfeld angelegt. Auf der Wiese, im inneren des Kindergrabfeldes wurden bis Mitte 2021 die totgeborenen Kleinstkinder unter 500 g bestattet. Zum Gedenken an das verstorbene Kind, bestand die Möglichkeit einen Namenstein von der Friedhofsverwaltung zu erhalten, um ihn individuell beschriften zu lassen. Anschließend wurde der Stein auf der „Krokuswiese“ eingefügt. Die unbehauenen Steinblöcke waren aus einem Steinbruch in der Nähe von Trier und wurden in mehrfachen Aktionen von Betroffenen für Betroffene und der Unterstützung durch die Selbsthilfegruppe „Stiller Stern“ in eine einheitliche Form gebracht.

Mitgebrachtes für die Kleinstkinder, wie z.B. Blumen oder Kerzen können in der Mitte an der Sternfigur abgestellt werden. Auf der Wiese besteht keine Möglichkeit der individuellen Gestaltung!

Die Krokuswiese wird regelmäßig von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung gepflegt. Dazu räumen sie die Wiese frei und stellen die Gegenstände an die Sternskulptur. So können wir uns Alle über eine schöne Gedenkstätte für die Sternenkinder freuen.

 

Beisetzungmöglichkeiten für nicht bestattungspflichtige Kinder:

 

1. Ein Kinderreihengrab auf der „Krokuswiese“ oder dem „Birnengarten“ auf dem Hauptfriedhof in Trier

Das Kinderreihengrab kann für einen Zeitraum von 15 Jahren zur Ruhestätte für das Kind unter 500 g werden.
Dies sind Einzelgräber, die der Reihe nach belegt werden. Das Grab kann individuell gestaltet werden. Es kann ein Grabkreuz bzw. Grabstein aufgestellt und die gewünschte Bepflanzung vorgenommen werden.

Wir stehen gerne für einen gemeinsamen Besichtigungstermin zur Verfügung:

Friedhofsverwaltung: Herr Klasen 0651-718-3930
Aktion Sternenkinder: Ulrike Grandjean 0170-9902218, beisetzung@sternenkinder-trier.de
oder Ihr betreuendes Bestattungsunternehmen.

 

 

2. Der „Birnengarten“ auf dem Hauptfriedhof in Trier

 

Auf dem Hauptfriedhof in Trier ist 2020/2021 ein weiteres Gemeinschaftsgrabfeld, mit dem Namen „Birnengarten“ entstanden. Das Grabfeld ist für Kinder unter 500 g Geburtsgewicht die tot zur Welt gekommen sind und auch für ältere Kinder. Es ist ringsum mit einem Birnenspalier eingefasst. Als Inspiration und Namensgeber diente die Ballade „Herr von Ribbeck“ von Theodor Fontane. Daraus entwickelte sich der Name „Birnengarten“.

Drei der vier Viertelkreis-Staudenbeete in den Ecken des Kindergrabfeldes, bieten Platz für die Beisetzung der Kleinstkinder unter 500 g. Eine individuelle Gestaltung ist nicht möglich. Die Robienienholz-Scheiben, die das Staudenbeet einfassen, bieten aber Platz für Geschenke, die die Angehörigen dort ablegen können.

In einem der Viertelkreis-Beete können Kinder unter 500 g und auch größere Kinder in einer Urne beigesetzt werden.

Eltern können für die Namenskennzeichnung ihrer verstorbenen Kinder über die Friedhofsverwaltung einen Metallstab erhalten.

Der Stahlstab mit Ring trägt auf einem Birnenblatt den Namen und das Datum des verstorbenen Kindes. Für die Beisetzung der Kleinstkinder stehen rechteckige Holzbehältnisse – die mit einem Birnenblatt verziert sind – zur Verfügung.

Die Kosten für den Namensstab und die Holzbehältnisse übernimmt die Aktion Sternenkinder Trier. Die Stadt Trier stellt die Bestattungsfläche kostenlos zu Verfügung und die Bestatter kümmern sich ehrenamtlich um die Beisetzung.

In der Mitte des Kindergrabfeldes steht eine Linde, die von Eichen-Sitzblöcken umrahmt, zum Verweilen einlädt.

Wenn der Tod ihres Kindes Eltern trifft, ist es für viele sehr wichtig einen guten Platz für das Kind zu finden. Oftmals kann der Gedanke für die Familien tröstlich sein, dass die bestatteten Kinder auf einem Kindergrabfeld in der Gemeinschaft mit anderen Kindern sind. Nicht selten sprechen die Eltern von der grünen Wiese. Sie stellen sich vor wie die Kinder dort zusammen spielen.

Wir hoffen, dass der „Birnengarten“, wie auch schon das Kindergrabfeld „Krokuswiese“, zu einem Ort der Begegnung und des Trostes werden kann.

Sternenkinder Trier Trauer


Koordination der Bestattungen der Kleinstkinder unter 500 g

Ulrike Grandjean
Telefon: 0170-9902218
E-Mail: beisetzung@sternenkinder-trier.de

oder fragen Sie ihr vertrautes Bestattungsunternehmen

 

3. Gemeinschaftsbestattung auf dem Friedhof St. Matthias in Trier

Ihr Kind kann zusammen mit weiteren Kindern in einer Gemeinschaftsbestattung am Mittwoch vor dem 1. Advent um 11:00 Uhr im Kindergrab auf dem Friedhof St. Matthias in Trier beerdigt werden.

Wir informieren Sie gerne über den Termin der Bestattung sowie den ökumenischen Gedenkgottesdienst.

Es entstehen keine Kosten.

Für weitere Informationen oder bei Rückfragen:

Team der Seelsorge im Klinikum Mutterhaus
Telefon: 0651-947-82280
E-Mail: sternenkinder@mutterhaus.de

 

 

„Fern bei den Sternen und doch so nah“
Windrad in Stein gemeißelt
Kindergemeinschaftsgrab St.Matthias
2017 erweitere Fläche des Kindergemeinschaftsgrab

Koordinaten der Grabstelle finden Sie hier!

 

Für Eltern aus Bitburg, Gerolstein, Hermeskeil, Prüm und Wittlich

Es stehen eigene Grabfelder auf den entsprechenden Friedhöfen zur Verfügung.

 

BITBURG Friedhof Kolmeshöh

 

 

GEROLSTEIN Waldfriedhof

 

 

HERMESKEIL Sternenkindergrabfeld

 

 

PRÜM Kindergrabfeld

 

WITTLICH Kindergrabfeld

Weitere Informationen, Impressionen sowie Ansprechpartner finden Sie hier:

BITBURG, HERMESKEIL GEROLSTEIN, PRÜM und WITTLICH

 

 

 

Bei sehr frühen Verlusten

Bei sehr frühen Verlusten bis zum vierten Monat klären wir, ob eine Bestattung möglich ist. Wir finden gemeinsam mit Ihnen eine Möglichkeit des Gedenkens.

 

 

 

Weitere Informationen finden Sie bei der Initiative Regenbogen „Glücklose Schwangerschaft“ e.V.

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